Was passiert, wenn man bei der Unfallversicherung der HanseMerkur seine Pflichten nicht einhält? Wer eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit klaren Ausnahmen, etwa beim Nachweis fehlender Ursächlichkeit.
Wenn Sie oder die versicherte Person eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nur dann, wenn wir Sie durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit nicht ursächlich war. Das betrifft folgende Punkte:
- den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- die Feststellung oder den Umfang der Leistung
Diese Ausnahme gilt nicht, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung BestGold 2024