Wo können Sie als Versicherungsnehmer Ihre Unfallversicherung der HanseMerkur verklagen – und wo kann das Unternehmen umgekehrt gegen Sie vorgehen? Hier erfahren Sie, welche Gerichte für Klagen aus dem Versicherungsvertrag zuständig sind und welche Rolle Ihr Wohnort dabei spielt.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
- Das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- Das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung BestGold 2024