Wie schnell zahlt die HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG nach einem Unfall, und welche Nachweise braucht sie dafür? In der Unfallversicherung gilt eine Erklärungsfrist von einem Monat, bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente von drei Monaten. Wer Vorschüsse, eine spätere Neubemessung des Invaliditätsgrads samt Verzinsung und die Übernahme ärztlicher Gebühren erwartet, findet hier die konkreten Regeln und Grenzen.
Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt das Folgende.
Erklärung über die Leistungspflicht
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente beträgt die Frist drei Monate.
Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen:
- Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen.
- Bei Invaliditätsleistung und Unfall-Rente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist.
Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln.
Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir
- bei Invaliditätsleistung bis zu 1 ‰ der versicherten Summe.
- bei Unfall-Rente Klassik bis zu 1 Monatsrente.
- bei Übergangsleistung bis zu 1 % der versicherten Summe.
- bei Unfall-Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld jeweils bis zu 1 Tagessatz.
- bei Kosten für kosmetische Operationen sowie für Bergungskosten bis zu 1 % der jeweils versicherten Summe.
Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
Fälligkeit der Leistung
Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
Vorschüsse
Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse.
Beispiel: Es steht fest, dass Sie von uns eine Invaliditätsleistung erhalten. Allerdings ist die Höhe der Leistung noch nicht bestimmbar.
Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
Neubemessung des Invaliditätsgrads
Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen des Gesundheitszustands ergeben.
Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall zu.
Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit. Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen.
Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 3 % jährlich zu verzinsen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Premium60Plus 2024