Wo muss eine Klage rund um die Unfallversicherung der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG eingereicht werden? Klagen gegen den Versicherer können Sie bei dem für Ihren Vertrag zuständigen Unternehmens- oder Niederlassungssitz erheben – oder an Ihrem Wohnort. Klagen gegen Sie selbst richten sich ebenfalls nach Ihrem Wohnsitz.
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
- das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Premium60Plus 2024