Wohin müssen Anzeigen und Erklärungen in der Unfallversicherung der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG gerichtet werden und was passiert, wenn ein Umzug nicht gemeldet wird? Hier erfahren Sie, an welche Stellen Sie sich wenden und welche Folgen eine nicht mitgeteilte Anschriften- oder Namensänderung für den Zugang rechtlicher Erklärungen hat.
Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes: Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Premium60Plus 2024