Was gilt bei der Unfallversicherung der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG, wenn neben einem Unfall auch eine Krankheit oder ein Gebrechen eine Rolle spielt? Geleistet wird nur für Unfallfolgen, und ab einem Mitwirkungsanteil von 50 Prozent kann sich die Leistung verringern.
Der Versicherer leistet ausschließlich für Unfallfolgen. Das sind Gesundheitsschädigungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Für Krankheiten oder Gebrechen leistet der Versicherer nicht.
Beispiel: Krankheiten sind etwa Diabetes oder Gelenkserkrankungen. Gebrechen sind etwa Fehlstellungen der Wirbelsäule oder eine angeborene Sehnenverkürzung.
Mitwirkung
Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt Folgendes:
Anrechnung des Mitwirkungsanteils
Krankheiten oder Gebrechen können an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben. Entsprechend dem Umfang dieser Mitwirkung (Mitwirkungsanteil) mindert sich die Leistung:
- bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der Prozentsatz des Invaliditätsgrads.
- bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst.
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 %, nimmt der Versicherer keine Minderung vor.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung SmartPremiumPartner 2020