Wohin müssen Anzeigen und Erklärungen gehen und was passiert, wenn die HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG in der Unfallversicherung den Versicherungsnehmer wegen einer nicht gemeldeten neuen Anschrift nicht erreicht? Hier erfahren Sie, an welche Stellen Sie Mitteilungen richten und warum es wichtig ist, jede Änderung von Anschrift und Namen rechtzeitig zu melden.
Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes: Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung SmartPremiumPartner 2020