Wo können Sie klagen, wenn es zum Streit über Ihren Unfallversicherungsvertrag kommt, und wo kann die HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG gegen Sie vorgehen? Maßgeblich sind je nach Klagerichtung der Unternehmenssitz, die zuständige Niederlassung oder Ihr Wohnort beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthalt.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
- Das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- Das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung SmartPremiumPartner 2020