Verursachen Sie mit der Privathaftpflichtversicherung der HanseMerkur Schäden an gemieteten Sachen, sind Sie je nach Tarif unterschiedlich abgesichert. Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen wie Gebäuden und Ferienunterkünften sowie an beweglichen, gemieteten oder geliehenen Gegenständen sind in den Tarifen Komfort, Premium und Premium plus mit gestaffelten Summen gedeckt.
In der Privat-Haftpflichtversicherung der HanseMerkur sind Mietsachschäden an unbeweglichen und beweglichen Sachen abgesichert. Der Umfang der Leistungen variiert je nach Tarif Komfort, Premium oder Premium plus.
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen:
Dazu zählen z. B. Grundstücke, Gebäude und auch Ferienunterkünfte.
- Komfort: 10 Mio. EUR
- Premium: 20 Mio. EUR
- Premium plus: 50 Mio. EUR
Mietsachschäden an beweglichen Sachen:
Dazu zählen gemietete, geliehene, gepachtete und geleaste Sachen, auch in Ferienunterkünften.
- Komfort: nicht enthalten
- Premium: 30.000,– EUR
- Premium plus: 50 Mio. EUR
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2025
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Beschädigen Sie als Mieter Dinge, die Ihnen nicht gehören, kann die Privathaftpflichtversicherung dafür einspringen. Unterschieden wird dabei zwischen fest verbundenen Sachen wie Gebäuden und Grundstücken und beweglichen Gegenständen, die Sie gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben. Wie hoch die Absicherung ausfällt und ob bewegliche Sachen überhaupt eingeschlossen sind, hängt vom gewählten Tarif ab.
Häufige Fragen
Sind Mietsachschäden an Gebäuden versichert?
Ja. Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen wie Grundstücken, Gebäuden und Ferienunterkünften sind abgesichert – mit 10 Mio. EUR im Tarif Komfort, 20 Mio. EUR in Premium und 50 Mio. EUR in Premium plus.
Sind auch Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen abgedeckt?
Mietsachschäden an beweglichen, gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Sachen sind in Premium mit 30.000,– EUR und in Premium plus mit 50 Mio. EUR abgesichert. Im Tarif Komfort sind sie nicht enthalten.
Gilt der Schutz auch in Ferienunterkünften?
Ja. Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen sowie an beweglichen Sachen sind auch in Ferienunterkünften abgesichert.
Welche Tarife bieten den höchsten Schutz bei Mietsachschäden?
Der Tarif Premium plus bietet mit jeweils 50 Mio. EUR den höchsten Schutz – sowohl für unbewegliche als auch für bewegliche Sachen.