Die HanseMerkur Privathaftpflichtversicherung ersetzt mit ihrer Forderungsausfalldeckung Ihren berechtigten Schaden, wenn der Schädiger nicht zahlen kann – abgesichert bis zur Versicherungssumme. Je nach Tarif gelten unterschiedliche Mindestschadenhöhen und Erstattungsgrenzen für die Durchsetzung Ihres Rechtsanspruchs.
Leistungen der Forderungsausfalldeckung nach Tarif:
- Bis zur Höhe der Versicherungssumme: in allen Tarifen enthalten.
- Mindestschadenhöhe: Komfort 2.500,– EUR, Premium ohne, Premium plus ohne.
- Durchsetzung Rechtsanspruch (Kostenerstattung): in Komfort nicht enthalten, Premium 50.000,– EUR, Premium plus 500.000,– EUR.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn Ihnen jemand einen Schaden zugefügt hat, für den er haftet, aber nicht zahlen kann. In diesem Fall übernimmt der Versicherer die Leistung so, als wäre der Schädiger selbst privathaftpflichtversichert. Wie hoch der abgesicherte Betrag ist, ob eine Mindestschadenhöhe gilt und ob Kosten für die Durchsetzung Ihres Rechtsanspruchs erstattet werden, hängt vom gewählten Tarif ab.
Häufige Fragen
In welchen Tarifen ist die Forderungsausfalldeckung enthalten?
Die Leistung bis zur Höhe der Versicherungssumme ist in allen Tarifen enthalten.
Gibt es eine Mindestschadenhöhe?
Im Tarif Komfort gilt eine Mindestschadenhöhe von 2.500,– EUR. In den Tarifen Premium und Premium plus besteht keine Mindestschadenhöhe.
Werden Kosten zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs erstattet?
Im Tarif Komfort ist die Kostenerstattung zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs nicht enthalten. Im Tarif Premium beträgt sie 50.000,– EUR, im Tarif Premium plus 500.000,– EUR.
Wann springt die Forderungsausfalldeckung ein?
Der Versicherer springt ein, wenn ein Schädiger nicht zahlen kann.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Privathaftpflichtversicherung 2025