Die HanseMerkur Rechtsschutz bietet Informationen darüber, in welchen Ländern der Versicherungsschutz gilt und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind.
Örtlicher Geltungsbereich
1. Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:
- in Europa,
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers,
- auf den Kanarischen Inseln,
- auf den Azoren,
- auf Madeira (Europadeckung).
Dies bezieht sich aber allein auf die Leistungsarten, die sich nicht ausdrücklich auf einen in Deutschland zugelassenen Anwalt oder ein deutsches Gericht beziehen.
2. Sie haben außerhalb des örtlichen Geltungsbereiches nach Abs. 1 Versicherungsschutz für
- den Verkehrsbereich,
- den Privatbereich,
- die berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit
und zwar im Rahmen Ihrer versicherten Rechtsschutzform nach Weltdeckung.
Ausnahmen: Sie haben keinen Versicherungsschutz,
- wenn ein Gericht oder eine Behörde des Staates zuständig ist oder wäre,
dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in dem Sie einen Wohnsitz
haben, - für Ihre Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie in ursächlichem Zusammenhang mit Grundstücken und Immobilien,
- in Leistungsarten, die sich ausdrücklich auf einen in Deutschland zugelassenen Anwalt oder ein deutsches Gericht beziehen.
In der HanseMerkur Rechtsschutz Tarifvariante „Premium“ bieten wir Ihnen folgende Zusatzleistung:
Die maximale Dauer eines Auslandsaufenthalts beträgt 36 Monate.