Die HanseMerkur Rechtsschutz erläutert, was nicht versichert ist, um den Kunden Klarheit über die Grenzen des Versicherungsschutzes zu bieten.
1. Zeitliche Ausschlüsse
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
(1) Der Versicherungsfall ist innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn eingetreten (Das ist die sogenannte Wartezeit. Während der Wartezeit besteht kein Versicherungsschutz).
Ausnahme: Auch in den ersten drei Monaten haben Sie Versicherungsschutz
- im Schadenersatz-Rechtsschutz,
- im Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz,
- im Straf-Rechtsschutz,
- im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
- bei Streitigkeiten aus Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Kraftfahrzeug,
- im Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht,
- im Opfer-Rechtsschutz.
(2) Der Versicherungsfall liegt zwar nach Beginn des Versicherungsschutzes. Diesem ging jedoch voraus, dass Sie vor Versicherungsbeginn
- Einen Antrag bei einer Behörde gestellt haben (Beispiel: Bestimmung des Grades einer Behinderung, Unfallanzeige bei einer Berufsgenossenschaft, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis).
- Einen Antrag auf Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag gestellt haben (Beispiel : Anspruch auf BerufsunfähigkeitsRente oder Unfall-Invaliditätsleistung)
(3) Sie melden uns einen Versicherungsfall, sind aber zu diesem Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Bereich nicht mehr bei uns versichert.
(4) Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten liegen die tatsächlichen oder behaupteten Voraussetzungen für die Festsetzung Ihrer Abgaben (zum Beispiel: Steuern, Gebühren) vor Vertragsbeginn.
2. Inhaltliche Ausschlüsse
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
(1) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit
- Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben,
- Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung,
- Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen, wie zum Beispiel Erschütterungen) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
(2) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit
- dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll.
- der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen möchten.
- der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwerben oder in Besitz nehmen.
Auch bei der Finanzierung eines der unter (2) genannten Vorhaben haben Sie keinen Versicherungsschutz.
(3) Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen. Dies ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung, sondern im Rahmen der Haftpflichtversicherung versichert.)
Ausnahme: der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung.
(Beispiel: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt Schadenersatz wegen verspäteter Rückgabe. Dies ist aufgrund des Mietvertrags über den Vertrags-Rechtsschutz versichert.)
(4) Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (zum Beispiel das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben).
(5) Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen. (Beispiel: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft).
(6) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
(7) Streitigkeiten aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht.
(8) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen.
Ausgenommen hiervon sind:
- Güter zum eigenen Ge- oder Verbrauch,
- Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen,
(9) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
- der Vergabe von Darlehen,
- Spiel- oder Wettverträgen,
- Gewinnzusagen
(10) Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschaftsund Erbrechts.
Ausnahme: Sie haben Beratungs-Rechtsschutz vereinbart.
(11) Sie wollen gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen.
(12) Streitigkeiten wegen
- der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
- Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben. Ausnahme: Es handelt sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung.
(13) Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr
- vor Verfassungsgerichten oder
- vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel dem Europäischen Gerichtshof).
Ausnahme: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr, als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
(14) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet werden soll (zum Beispiel: Zwangsversteigerung des Fahrzeugs infolge Ihres Insolvenzantrags).
(15) Streitigkeiten
- in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten,
- in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
(16) Gegen Sie wird ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes geführt.
(17) Es bestehen Streitigkeiten
- zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags,
- von Mitversicherten gegen Sie,
- von Mitversicherten untereinander.
(18) Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) untereinander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist.
(19) Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist. (Beispiel: Ihr Arbeitskollege hat einen Verkehrsunfall und überträgt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie gegenüber dem Unfallgegner geltend machen. Dies ist nicht versichert.)
(20) Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen (Beispiel: Sie lassen sich die Schadenersatzansprüche eines Freundes gegen einen Dritten abtreten, um diese geltend zu machen. Dies ist nicht versichert.)
oder
Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen. (Beispiel: Ihr Arbeitskollege kauft ein Fahrzeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag mit dem Autoverkäufer. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert.)
(21) Es besteht in den Rechtsbereichen ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen oder einer mitversicherten Person vorsätzlichen begangenen Straftat.
Wird dies erst später bekannt, sind Sie verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen zurückzuzahlen.
(22) Jegliche Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einer geplanten oder ausgeübten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Ausnahme: Der Versicherungsschein umfasst ausdrücklich Streitigkeiten
im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit.
(23) Sie wollen Interessen wahrnehmen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten (Timesharing) an:
- Grundstücken,
- Gebäuden,
- Gebäudeteilen.