HanseMerkur Rechtsschutz bietet einen Überblick über die verschiedenen Rechtsbereiche und Leistungsarten, die im Rechtsschutz enthalten sind.
Je nach Vereinbarung umfasst Ihr Versicherungsschutz folgendes:
a) Schadenersatz-Rechtsschutz
für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Solche Ansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts (zum Beispiel Eigentum) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. (Erläuterung: dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen, zum Beispiel Eigentum.).
(Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Autounfall – Sie machen Ansprüche gegen den Unfallgegner geltend.).
(Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Beschädigung Ihres Fernsehers durch einen Gast – Sie machen die Reparaturkosten gegen den Gast geltend.).
(Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Ihr Ruf/Ihre Online-Reputation wird im Internet geschädigt – Sie verlangen Beseitigung.).
(Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Ihre digitale Identität wird geschädigt und auf Ihren Namen werden Käufe veranlasst oder mit der Ihnen gestohlenen EC-Karte wird gezahlt – Sie gehen gegen den Schädiger vor.)
b) Arbeits-Rechtsschutz
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus
- Arbeitsverhältnissen
- öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
(Beispiel: Kündigungsschutzklage)
(Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Ihre Haushaltskraft fordert eine Nachzahlung
c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus
- Miet- und Pachtverhältnissen,
(Beispiel: Auseinandersetzung wegen Mieterhöhung) - sonstigen Nutzungsverhältnissen,
(Beispiel: Streitigkeit um ein Wohnrecht) - dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in Deutschland zum Gegenstand haben.
(Beispiel: Auseinandersetzung um den Verlauf der Grundstücksgrenze)
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten wahrzunehmen.
(Erläuterung: Ein „Schuldverhältnis“ besteht etwa zwischen Käufer und Verkäufer.)
(Erläuterung für ein dingliches Recht: z.B. das Eigentum an einer Sache.)
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit aus den Bereichen
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Arbeits-Rechtsschutzoder
- Wohnungs- und Grundstück-Rechtsschutz
handelt.
e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichte um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
f) Sozialgerichts-Rechtsschutz
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen vor deutschen Sozialgerichten, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren,
aa) in ursächlichem Zusammenhang mit den Folgen eines Verkehrsunfalls (Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen),
bb) in sonstigen Angelegenheiten (Sozialgerichts-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten)
g) Verwaltungs-Rechtsschutz
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen
aa) in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten (Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen),
bb) in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit aus den Bereichen
- Arbeits-Rechtsschutz (siehe b)),
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (siehe c)) oder
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (siehe e))
handelt.
h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren;
(Erläuterung: Standesrecht ist das Berufsrecht der freien Berufe, z.B. der Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten)
(Erläuterung: Disziplinarrecht hat Dienstvergehen von Beamten zum Gegenstand)
i) Straf-Rechtsschutz
aa) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird (das ist eine Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter Strafe stellt und im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist.)
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird (Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist).
bb) für die Verteidigung, wenn Ihnen ein sonstiges strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. (Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind.).
Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
- das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und
- Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz.
(Beispiel: Während des Verfahrens ändert sich der Vorwurf der „vorsätzlichen Körperverletzung“ in einen der „fahrlässige Körperverletzung“.)
In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungsschutz:
- Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist). (Beispiel: Meineid, Raub)
- Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann
(Beispiel: Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung.)
Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
j) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
(Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Sie sollen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben)
(Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Sie sollen unzulässigen Lärm verursacht haben.)
k) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht
für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien-, lebenspartnerschafts-, betreuungs- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Wird der Rechtsanwalt darüber hinaus tätig, erstatten wir insgesamt keine Kosten
l) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
aa) für Ihren Anschluss an eine vor einem deutschen Strafgericht erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger, wenn Sie durch eine rechtswidrige und vorsätzlich begangene Tat nach den in § 395 Abs. 1 Ziffern 1 bis 4 der Strafprozessordnung näher aufgeführten Strafbestimmungen verletzt oder betroffen sind,
bb) für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes nach deutschem Strafprozessrecht als Verletzten- oder Zeugenbeistand für Sie gemäß § 406 h Strafprozessordnung, wenn Sie durch eine der unter aa) fallenden Straftaten verletzt sind,
cc) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a Ziffer 1 Strafgesetzbuch vor einem deutschen Strafgericht im Zusammenhang mit einer an Ihnen begangenen, unter aa) fallenden Straftat,
dd) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vor deutschen Gerichten und für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren wegen Ihrer Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz, soweit Sie durch eine unter aa) fallende Straftat verletzt oder betroffen sind,
ee) für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts:
- im Ermittlungsverfahren,
- für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz,
wenn die an Ihnen begangene, unter aa) fallende Straftat eine schwere Gewaltstraftat ist und eine öffentliche Klage nach aa) tatsächlich erhoben wird. Eine schwere Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag,
ff) für die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz.
Aber nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind nebenklageberechtigt,
- die öffentliche Klage nach aa) wurde tatsächlich erhoben,
- Sie wurden durch eine der unter ee) genannten schweren Gewaltstraftaten verletzt und
- es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten.
Ausnahme: Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand in Anspruch nehmen können, besteht kein Versicherungsschutz.
m) Rechtsschutz im Urheberrecht
um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Ihnen ein Urheberrechtsverstoß in unmittelbarem Zusammenhang mit der Internetnutzung im privaten Bereich vorgeworfen wird.
(Beispiel: Für Ihre private Homepage verwenden Sie Fotos aus dem Internet, welche urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden aufgrund dessen von dem Inhaber der Bildrechte abgemahnt.)
Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle übernehmen wir insgesamt höchstens 750 EUR.
n) Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren
für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in Ihrem privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren. Wird der Rechtsanwalt aber über einen Rat oder eine Auskunft hinaus tätig, erstatten wir insgesamt keine Kosten.
Wir übernehmen insgesamt höchstens 500 EUR je Versicherungsfall.
In der HanseMerkur Rechtsschutz gelten folgende Zusatzleistungen in der Tarifvariante „Premium“:
1) Allgemeiner Standes-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung in Standesrechtsverfahren.
Beispiel für „Standesrecht“: Berufsrechtliche Belange von freien Berufen, zum Beispiel von Ärzten oder Steuerberatern.
(2) Rechtsschutz für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen als Arbeitgeber im Arbeits-Rechtsschutz und im Sozial-Rechtsschutz für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse und Pflegekräfte.
(3) Erweiterung Arbeits-Rechtsschutz für Aufhebungsverträge
die Teilversicherungssumme beträgt 1.500 €.
(4) Erweiterung Kollektiv-Arbeits-Rechtsschutz
es gilt die unbegrenzte Versicherungssumme.
(5) Beratung bei Insolvenz des Arbeitgebers wird Ihr Arbeitgeber insolvent, können Sie sich beraten lassen. Wir übernehmen Kosten bis zu 250 € je Versicherungsjahr.
In der HanseMerkur Rechtsschutzvgelten folgende Zusatzleistungen in der Tarifvariante „Premium“: Vertrags-Check
Sie können den Vertrags-Check bis zu drei Mal im Versicherungsjahr in Anspruch nehmen.
In der HanseMerkur Rechtsschutz bieten wir Ihnen folgende Zusatzleistungen in der Tarifvariante „Premium“ , sofern der Baustein „Beruf“ versichert ist:
(1) Berufsbereich:
die Erweiterung des Versicherungsschutzes im Bereich Privat auf Ihren nichtselbstständigen beruflichen Bereich.
(2) Spezial-Standes-Rechtsschutz
die Übernahme der Kosten für die Verteidigung in Standesrechtsverfahren.