HanseMerkur Rechtsschutz klärt über den Anspruch auf Rückzahlung von einem Beitrag bei vorzeitigem Vertragsende und die entsprechenden Regelungen auf.
Bei vorzeitigem Vertragsende haben wir nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Das gilt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.