Die HanseMerkur Rechtsschutz erläutert das Versicherungsjahr und informiert über Änderungen, die für Versicherte relevant sind.
Das Versicherungsjahr dauert grundsätzlich zwölf Monate.
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
(Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.)