Die HanseMerkur Rechtsschutz bietet Informationen zum Versicherungsschutz als Opfer und erläutert die verfügbaren Leistungen für Geschädigte.
Opfer-Rechtsschutz
als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor einem deutschen Strafgericht.
Voraussetzung ist, dass Sie oder eine mitversicherte Person als Opfer einer Gewaltstraftat verletzt wurden.
Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag.
Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts im:
- Ermittlungsverfahren,
- Nebenklageverfahren,
- für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz,
- für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
Sie haben zusätzlich Versicherungsschutz für die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz.
Aber nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind nebenklageberechtigt und
- Sie wurden durch eine der oben genannten Straftaten verletzt und
- es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten.
Ausnahme: Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand gemäß §§ 397 a Abs. 1, 406 g Abs. 3 Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein Versicherungsschutz.