Die HanseMerkur Rechtsschutz klärt, wer mitversichert ist und welche Personen in den Versicherungsschutz einbezogen werden, um umfassend zu informieren.
Mitversichert sind:
(1) die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig sind,
(2) die gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Mitglieder des Vereins im Rahmen der Aufgaben, die sie nach der Satzung zu erfüllen haben,
(3) Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner,
(4) im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner,
(5) Ihre minderjährigen Kinder,
(6) Ihre unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs.
Die Kinder dürfen allerdings nicht in einer eigenen eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben.
Ausnahme: Volljährige Kinder sind nicht mitversichert, wenn sie rechtliche Interessen wahrnehmen als
- Eigentümer,
- Halter,
- Erwerber,
- Leasingnehmer/Mieter,
- Fahrer, von Kraftfahrzeugen, Motorfahrzeugen zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger.
Die Mitversicherung von volljährigen Kindern endet in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten.
(7) alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer und berechtigte Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs sowie eines Anhängers.
Voraussetzung ist:
das Kraftfahrzeug oder der Anhänger ist im Zeitpunkt des Versicherungsfalls
- auf Sie, Ihren mitversicherten Lebenspartner oder Ihre minderjährigen Kinder zugelassen oder
- auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) versehen oder
- von Ihnen, Ihrem mitversicherten Lebenspartner oder Ihren minderjährigen Kindern zum vorübergehenden Gebrauch angemietet.
(8) im Versicherungsschein genannte Mitinhaber sowie deren eheliche/ eingetragene oder im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner, sofern diese
- in Ihrem Betrieb tätig und
- in Ihrem Betrieb wohnhaft sind.
(9) im Versicherungsschein genannte Altenteiler sowie deren eheliche/ eingetragene oder im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner, sofern diese in Ihrem Betrieb wohnhaft sind.