Die HanseMerkur Rechtsschutz informiert über die Kündigung von Versicherungsverträgen und erläutert die relevanten Fristen und Bedingungen für Kunden.
1. Wenn wir Ihren Versicherungsschutz ablehnen, obwohl wir zur Leistung verpflichtet sind, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats zugehen, nachdem Sie unsere Ablehnung erhalten haben.
2. Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und besteht für diese Versicherungsschutz?
In diesem Fall können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen.
Wann müssen Sie oder wir kündigen?
Die Kündigung muss uns beziehungsweise Ihnen innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht für den zweiten Versicherungsfall bestätigt haben. Die Kündigung muss in Textform (Beispiel: Brief oder E-Mail) erfolgen.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahrs.
Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.