Wohin müssen Sie als Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung der HanseMerkur Ihre Anzeigen und Erklärungen richten, und was passiert, wenn Sie einen Umzug oder eine Namensänderung nicht melden? Eine per Einschreiben an die letzte bekannte Anschrift geschickte Erklärung gilt schon nach drei Tagen als zugegangen.
Anzeigen oder Erklärungen sollen an eine der folgenden Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes: Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung BestGold 2024