Wer darf die Leistungen einfordern, wenn nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern eine andere Person verunglückt? Bei der Unfallversicherung der HanseMerkur stehen die Rechte aus dem Vertrag allein dem Versicherungsnehmer zu, der auch bei einer Fremdversicherung die Auszahlung erhält und für die Obliegenheiten verantwortlich bleibt.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller:
- Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung BestGold 2024