Ab wann gilt der Unfallschutz, und wie lässt sich der Vertrag wieder beenden? Bei der HanseMerkur startet der Schutz zum im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird – mit täglichem Kündigungsrecht, Sonderregeln nach einem Versicherungsfall, bei Pflegebedürftigkeit und bei einem Umzug ins Ausland.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Besteht eine zeitliche Deckungslücke zwischen dem Ablauf des bisherigen Vertrags (12:00 Uhr mittags) und dem Beginn dieses Vertrages (24:00 Uhr bzw. 00:00 Uhr), gewähren wir für diesen Zeitraum Versicherungsschutz.
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen (Vertragsdauer). Er verlängert sich über den Ablauftermin hinaus um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns gekündigt wird.
Ist nach dem Versicherungsschein keine automatische Vertragsverlängerung vorgesehen, weil Sie mit uns die Absicherung einer vorübergehenden Gefahr vereinbart haben, endet die Versicherung zum vereinbarten Ablauf.
Ende des Vertrags – Kündigung durch Sie:
Sie können den Vertrag täglich kündigen. Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des Tages wirksam, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahrs.
Ende des Vertrags – Kündigung durch uns:
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zu dem im Versicherungsschein angegebenen Ablauftermin oder zum Ende jedes darauffolgenden Versicherungsjahres kündigen.
Kündigung nach Versicherungsfall:
Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Rückwirkende Kündigung bei Pflegebedürftigkeit:
Wird bei einer versicherten Person ein Pflegegrad ärztlich festgestellt, haben Sie das Recht, den Vertrag rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung zu kündigen. Wir erstatten in diesem Fall alle gezahlten Beiträge, die auf die versicherte Person entfallen, ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Pflegegrads.
Leistungen, die die versicherte Person seit Feststellung des Pflegegrads von uns erhalten hat, sind im Fall einer rückwirkenden Kündigung an uns zurückzuzahlen.
Das Recht der rückwirkenden Kündigung steht Ihnen drei Jahre ab Feststellung des Pflegegrads zu.
Vertragsbeendigung bei Verlegung des Erstwohnsitzes ins Ausland:
Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet mit dem Datum des Auszugs auf der amtlichen Abmeldebescheinigung.
Versicherungsjahr:
Das Versicherungsjahr dauert 12 Monate.
Ausnahme: Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung BestGold 2024