Was passiert mit dem Unfallversicherungs-Beitrag, sobald eine versicherte Person 55 Jahre alt ist? Bei der Unfallversicherung der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG steigt der Beitrag für Erwachsene ab diesem Alter jährlich, wobei die Versicherungssummen unverändert bleiben – wer den bisherigen Beitrag behalten möchte, muss rechtzeitig reagieren.
Der bei Vertragsbeginn ermittelte Beitrag wird für Erwachsene ab 55 Jahren angepasst. Diese Anpassung gilt für folgende Leistungsarten:
- Invaliditätsleistung
- Übergangsleistung
- Todesfall-Leistung
- Unfall-Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
Der Beitrag wird jährlich zur Hauptfälligkeit um 4 % erhöht.
Bei einer Altersanpassung bleiben die bisherigen Versicherungssummen der versicherten Person erhalten. Wir berechnen dafür einen entsprechend höheren Beitrag.
Auf Ihren Wunsch hin können Sie auch den bisherigen Beitrag weiterzahlen. In diesem Fall reduzieren wir die Versicherungssummen der versicherten Person entsprechend.
Wenn Sie eine Reduzierung der Versicherungssummen wünschen, müssen Sie uns dies bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mitteilen.
Erhalten wir von Ihnen keine Information, führen wir die Versicherung mit erhöhtem Beitrag weiter.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Premium60Plus 2024