Wer darf eigentlich die Rechte aus einer Unfallversicherung der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG ausüben, wenn der Unfall einer anderen Person zustößt? Hier wird klar, dass die Leistungen an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden, wer für die Obliegenheiten haftet und ob sich Ansprüche übertragen oder verpfänden lassen.
Fremdversicherung
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Premium60Plus 2024