Wann startet eigentlich der Schutz Ihrer Unfallversicherung bei der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG und unter welcher Bedingung – und wie lange läuft der Vertrag? Hier erfahren Sie, welche Fristen für die erste Beitragszahlung gelten, wann sich der Vertrag automatisch verlängert, welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen und was bei einem Umzug ins Ausland oder nach einem Versicherungsfall passiert.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich zahlen. Diese Zahlung muss nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgen.
Dauer und Ende des Vertrags
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für die Zeit abgeschlossen, die im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Vertragsbeendigung:
- Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Vertragsbeendigung bei Verlegung des Erstwohnsitzes ins Ausland
Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet einen Monat nach dem Datum des Auszugs auf der amtlichen Abmeldebescheinigung.
Kündigung nach Versicherungsfall
Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach der Leistung oder nach Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Premium60Plus 2024