Ab wann gilt der Unfallschutz, und wie lange läuft er? Bei der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG in der Unfallversicherung beginnt der Schutz zum Zeitpunkt im Versicherungsschein, sofern der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird – hier erfahren Sie auch, wie der Vertrag verlängert, gekündigt und beendet wird, etwa nach einem Versicherungsfall oder bei Umzug ins Ausland.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Besteht eine zeitliche Deckungslücke zwischen dem Ablauf des bisherigen Vertrags (12:00 Uhr mittags) und dem Beginn dieses Vertrags (24:00 Uhr bzw. 00:00 Uhr), gewähren wir für diesen Zeitraum Versicherungsschutz.
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen (Vertragsdauer). Er verlängert sich über den Ablauftermin hinaus um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder von uns gekündigt wird.
Ist nach dem Versicherungsschein keine automatische Vertragsverlängerung vorgesehen, weil Sie mit uns die Absicherung einer vorübergehenden Gefahr vereinbart haben, endet die Versicherung zum vereinbarten Ablauf.
Ende des Vertrags:
Kündigung durch Sie (Versicherungsnehmer): Sie können den Vertrag täglich kündigen.
Kündigung durch uns (Versicherer): Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zu dem im Versicherungsschein angegebenen Ablauftermin oder zum Ende jedes darauf folgenden Versicherungsjahres kündigen.
Kündigung nach Versicherungsfall:
Sie oder wir können den Vertrag kündigen,
- wenn wir eine Leistung erbracht haben, oder
- wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder nach Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Vertragsbeendigung bei Verlegung des Erstwohnsitzes ins Ausland:
Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet mit dem Datum des Auszugs auf der amtlichen Abmeldebescheinigung.
Versicherungsjahr:
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Ausnahme: Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung SmartPremiumPartner 2020