Wer darf eigentlich über die Rechte aus dem Unfallschutz der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG verfügen, wenn der Unfall einer anderen Person passiert? Hier wird klar, dass allein der Versicherungsnehmer die Rechte ausübt, an wen die Leistung gezahlt wird, wer die Obliegenheiten erfüllen muss und unter welchen Voraussetzungen Ansprüche übertragen oder verpfändet werden dürfen.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller:
- Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung SmartPremiumPartner 2020