Wie lange haben Sie Zeit, Ansprüche aus Ihrer Unfallversicherung bei der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG durchzusetzen? Die Antwort liegt bei drei Jahren – und die Frist kann sich verlängern, sobald ein Anspruch beim Versicherer angemeldet wurde und die Bearbeitung noch läuft.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Berechnung der Frist richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Aussetzung der Verjährung:
Wurde ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer geltend gemacht, ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung gilt von der Geltendmachung an bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung SmartPremiumPartner 2020