Was passiert, wenn man als Versicherungsnehmer in der Unfallversicherung der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG seine Pflichten nicht einhält? Hier wird deutlich, wann der Versicherungsschutz verloren geht, welche Hinweispflicht der Versicherer erfüllen muss und unter welchen Bedingungen der Schutz trotz einer Verletzung erhalten bleibt.
Verletzen Sie oder die versicherte Person eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Dies gilt nur, wenn wir Sie durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit nicht ursächlich war:
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung
Dies gilt nicht, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung SmartPremiumPartner 2020