Mit der HanseMerkur Hundehalter-Haftpflichtversicherung sind Mietsachschäden an unbeweglichen und beweglichen Sachen sowie an fremden Kraftfahrzeugen abgesichert – von gemieteten Gebäuden über Einrichtung in Ferienunterkünften bis zur Hundetransportbox. Wie viel abgedeckt ist und welche Schäden überhaupt eingeschlossen sind, hängt vom gewählten Tarif Komfort oder Premium plus ab.
Die Leistungen sind je nach Tarif Komfort und Premium plus unterschiedlich:
- An unbeweglichen Sachen, Grundstücke sowie z. B. Gebäude, Räume/Wohnungen in Gebäuden, Balkone, Loggien, Terrassen: Komfort bis 1 Mio. EUR, Premium plus bis 50 Mio. EUR.
- An beweglichen Sachen in Ferienunterkünften (z. B. Hotels, Ferienhäuser, Ferienwohnungen): Komfort bis 30.000,– EUR, Premium plus bis 15 Mio. EUR.
- An beweglichen Sachen in sonstigen, bis zu 6 Monaten gemieteten Unterkünften: in Komfort nicht enthalten, Premium plus bis 15 Mio. EUR.
- An sonstigen beweglichen Sachen zur privaten Nutzung, z. B. Hundetransportanhänger, -transportboxen: in Komfort nicht enthalten, Premium plus bis 5.000,– EUR.
- An fremden Kraftfahrzeugen zur privaten Nutzung (subsidiär): in Komfort nicht enthalten, Premium plus bis 2.500,– EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Hund fremde Dinge beschädigt, die Sie gemietet oder geliehen haben – etwa eine Mietwohnung, die Einrichtung einer Ferienunterkunft oder ein fremdes Auto –, kann die Hundehalter-Haftpflicht dafür aufkommen. Wie viel abgedeckt ist und ob eine bestimmte Schadenart überhaupt eingeschlossen ist, hängt davon ab, ob Sie den Tarif Komfort oder Premium plus gewählt haben. Der Premium-plus-Tarif deckt dabei mehr Situationen und höhere Summen ab.
Häufige Fragen
Welche Mietsachschäden sind versichert?
Abgedeckt sind Schäden an unbeweglichen Sachen (z. B. Gebäude, Wohnungen, Balkone, Terrassen), an beweglichen Sachen in Ferienunterkünften und sonstigen gemieteten Unterkünften, an sonstigen beweglichen Sachen zur privaten Nutzung sowie an fremden Kraftfahrzeugen zur privaten Nutzung.
Sind Schäden an gemieteten Gebäuden und Wohnungen abgedeckt?
Ja. Schäden an unbeweglichen Sachen wie Gebäuden, Räumen/Wohnungen, Balkonen, Loggien und Terrassen sind im Tarif Komfort bis 1 Mio. EUR und im Tarif Premium plus bis 50 Mio. EUR versichert.
Sind Schäden an fremden Kraftfahrzeugen mitversichert?
Schäden an fremden Kraftfahrzeugen zur privaten Nutzung sind subsidiär abgedeckt: Im Tarif Komfort sind sie nicht enthalten, im Tarif Premium plus bis 2.500,– EUR.
Welche Leistungen bietet der Tarif Komfort im Vergleich zu Premium plus?
Der Tarif Komfort deckt Schäden an unbeweglichen Sachen (bis 1 Mio. EUR) und an beweglichen Sachen in Ferienunterkünften (bis 30.000,– EUR). Schäden an beweglichen Sachen in sonstigen gemieteten Unterkünften, an sonstigen beweglichen Sachen zur privaten Nutzung und an fremden Kraftfahrzeugen sind nur im Tarif Premium plus enthalten.
Sind Schäden an einer Hundetransportbox versichert?
Schäden an sonstigen beweglichen Sachen zur privaten Nutzung, z. B. Hundetransportanhänger und -transportboxen, sind im Tarif Komfort nicht enthalten und im Tarif Premium plus bis 5.000,– EUR abgedeckt.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Hundehaftpflichtversicherung 2025