Wann kommt der Tierversicherungsvertrag bei der HanseMerkur zustande und ab wann greift der Schutz für das versicherte Tier? Entscheidend sind die Annahme des Antrags, die rechtzeitige Zahlung des ersten fälligen Beitrags und der vereinbarte Zeitpunkt – ergänzt durch klare Regeln, wie das Versicherungsjahr berechnet wird.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den entsprechenden Regelungen zur nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten Beitrags.
Versicherungsjahr
Das erste Versicherungsjahr beginnt für das versicherte Tier mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und endet nach Ablauf von 1 Jahr (12 Monate). Jedes weitere Versicherungsjahr entspricht ebenfalls einem Zeitraum von 1 Jahr (12 Monate).
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Hunde-OP-Versicherung Komfort 2026.pdf