Wann gilt mein Vertrag bei der HanseMerkur als geschlossen und ab wann besteht für mein Tier tatsächlich Versicherungsschutz? Der Vertrag entsteht mit der Annahme des Antrags, meist durch den Versicherungsschein – doch der Schutz greift erst nach Zahlung des fälligen Beitrags. Auch das erste Versicherungsjahr und die Folgejahre werden hier klar bestimmt.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch den Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den dafür vorgesehenen Regelungen.
Versicherungsjahr
Das erste Versicherungsjahr beginnt für das versicherte Tier mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und endet nach Ablauf von 1 Jahr (12 Monate). Jedes weitere Versicherungsjahr entspricht ebenfalls einem Zeitraum von 1 Jahr (12 Monate).
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Hunde-OP-Versicherung Premiumplus 2026