Wann genau kommt der Tierkrankenversicherungsvertrag bei der HanseMerkur zustande und ab welchem Moment greift der Schutz für das versicherte Tier? Entscheidend sind die Annahme des Antrags, der Zugang des Versicherungsscheins und die rechtzeitige Zahlung des ersten fälligen Beitrags – ebenso wie die Frage, wie das erste Versicherungsjahr berechnet wird, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben. Er beginnt jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den dafür vorgesehenen Regelungen.
Versicherungsjahr
Das erste Versicherungsjahr beginnt für das versicherte Tier mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und endet nach Ablauf von 1 Jahr (12 Monate). Jedes weitere Versicherungsjahr entspricht ebenfalls einem Zeitraum von 1 Jahr (12 Monate).
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
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