Wer kümmert sich um Hund oder Katze, wenn der Halter ins Krankenhaus muss? Der Zusatztarif Tier Assistance der HanseMerkur vermittelt Tierpensionen, Gassi- und Fütterungsdienste, Einkaufshilfen, Tiertransporte und sogar psychologische Beratung beim Tod des Tiers – ergänzend zur Tier-OP-Absicherung.
Den Zusatztarif Tier Assistance können Sie nur zusammen mit einer Tier-OP Versicherung Premium vereinbaren. Wird der Hauptvertrag durch Kündigung, Rücktritt oder einen sonstigen Grund beendet, endet auch der Zusatztarif Tier Assistance zu diesem Termin.
Versicherungsschutz besteht, sofern der Zusatztarif Tier Assistance im Versicherungsschein oder im Nachtrag zum Versicherungsschein bestätigt ist. Falls nachstehend keine anderweitige Regelung erfolgt, gelten die Regelungen der Tier-OP Versicherung Premium auch für diesen Zusatztarif.
Was gilt als Versicherungsfall?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die genannten Leistungen vorliegen und Sie den Anspruch auf diese Leistungen uns gegenüber geltend machen.
Was leisten wir im Versicherungsfall?
Wir erbringen die genannten Leistungen durch einen von uns beauftragten Dienstleister. Die Erbringung der Assistance-Leistungen ist abhängig von der lokalen Verfügbarkeit und den örtlichen Gegebenheiten. Die Erstattung der versicherten Kosten kann nur bei Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung vorgenommen werden.
Bei Betreuungsnotstand für das Tier: Vermittlung Tierpension oder „Gassi"-Service
Wir benennen Ihnen Tierpensionen oder Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Tier in Ihrer Nähe und vermitteln bei Bedarf die Unterbringung des versicherten Tiers in einer Tierpension. Wir übernehmen die anfallenden Kosten für die Unterbringung für bis zu 28 Tage je Versicherungsfall, höchstens jedoch 1.500 EUR je Kalenderjahr.
Wenn Sie keine Unterbringung des versicherten Tiers wünschen, benennen wir Ihnen einen Dienstleister für das tägliche Ausführen Ihres versicherten Hundes bzw. einen täglichen Fütterungsdienst der Katze. Wir übernehmen die entstehenden Kosten für bis zu 2 Stunden täglich für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen je Versicherungsfall, höchstens jedoch 500 EUR je Kalenderjahr.
Die Leistung setzt voraus, dass Sie aufgrund eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung oder infolge Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sind, sich um das versicherte Tier zu kümmern.
Wir leisten nicht, wenn der stationäre Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung bereits bei Abschluss dieses Zusatztarifes geplant oder bekannt gewesen ist. Wir leisten auch nicht, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Zusatztarifs bereits eine Erkrankung bekannt war oder ein Unfall vorlag.
Bei Betreuungsnotstand für das Tier: Übernahme des Einkaufs
Wir vermitteln Ihnen einen Dienstleister für den Einkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs (einschließlich Unterbringung der besorgten Gegenstände), die Besorgung von Rezepten oder Medikamenten in einer Apotheke sowie die Beschaffung und Lieferung von Tierfutter und notwendigen Medikamenten für das versicherte Tier.
Die Dienstleistung wird einmal wöchentlich für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen je Versicherungsfall erbracht. Alternativ übernehmen wir die Versandkosten eines entsprechenden Online-Händlers. Kosten für die Einkäufe, Medikamente und Tierfutter werden nicht übernommen.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass Sie aufgrund eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung oder infolge Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sind, sich um das versicherte Tier zu kümmern.
Wir leisten nicht, wenn der stationäre Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung bereits bei Abschluss dieses Zusatztarifes geplant oder bekannt gewesen ist. Wir leisten auch nicht, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Zusatztarifs bereits eine Erkrankung bekannt war oder ein Unfall vorlag.
Tierbetreuung an besonderen Tagen (Umzug, Hochzeit, Trauerfall)
Können Sie sich infolge eines Umzugs, Ihrer Hochzeit oder eines Trauerfalls nicht um Ihr versichertes Tier kümmern, benennen wir Ihnen Tierpensionen oder Tierbetreuungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe und vermitteln bei Bedarf die Unterbringung Ihres versicherten Tiers in einer Tierpension. Wir übernehmen die anfallenden Kosten für die Unterbringung bis höchstens 50 EUR je Kalenderjahr.
Wir leisten nicht, wenn das Ereignis bereits bei Abschluss dieses Zusatztarifes geplant oder bekannt gewesen ist.
Erstattung von Fahrtkosten
Ist das versicherte Tier akut erkrankt oder verunfallt, vermitteln wir einen krankheits- oder notfallbedingten Transport des versicherten Tiers per Tierambulanz (abhängig von der örtlichen Verfügbarkeit) oder wir erstatten die Kosten für ein Taxi zu einem Tierarzt oder einer Tierklinik. Die anfallenden Kosten für den Transport (Hin- und Rückfahrt) übernehmen wir bis zu einer Höhe von 100 EUR je Versicherungsfall. Als Alternative dazu übernehmen wir die Fahrtkosten eines mobilen Tierarztes bis zu einer Höhe von 100 EUR je Versicherungsfall.
Anfallende tierärztliche Behandlungskosten werden im Rahmen des Zusatztarifs Tier Assistance nicht übernommen.
Wir vermitteln Ihnen den Transport Ihres Tiers, wenn zur Nachsorge nach einem Unfall oder bei einer Erkrankung regelmäßige Tierarztbesuche notwendig sind. Die anfallenden Kosten übernehmen wir für bis zu 28 Tage je Versicherungsfall, höchstens jedoch 200 EUR.
Schlichtungsgeschenk für geschädigte Dritte
Wenn Ihr versichertes Tier Personen oder deren Sachen innerhalb Ihres häuslichen Umfelds (z. B. Postbote oder Besucher) geschädigt hat (z. B. Verletzung oder Beschädigung/Verschmutzung der Bekleidung), unterbreiten wir Ihnen Vorschläge zur konfliktfreien Streitbeilegung und übernehmen die Kosten für ein Schlichtungsgeschenk in Höhe von 25 EUR je Kalenderjahr.
Serviceleistungen
Wir unterstützen Sie bei verschiedenen Anlässen und erbringen bei Bedarf die nachfolgend aufgeführten Serviceleistungen. Für diese Serviceleistungen übernehmen wir keine Kosten.
Wir nennen und vermitteln Ihnen Tierpensionen oder Tierbetreuungsmöglichkeiten zur Unterbringung Ihres Tiers in Ihrer Wohnortnähe, wenn Sie ohne Ihr Tier verreisen und die gewohnte Unterbringung nicht zur Verfügung steht. Die Kosten für die Unterbringung selbst werden nicht übernommen.
Wir unterstützen Sie bei Recherchen und nennen Ihnen Tierärzte und Tierkliniken in der Nähe Ihres Wohnortes oder bei Reisen in Deutschland oder dem europäischen Ausland. Europäisches Ausland meint in diesem Zusammenhang das geografische Europa mit den Anliegerstaaten des Mittelmeers, den kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach Tierärzten und Tierkliniken in Deutschland, die folgende spezielle Leistungen anbieten:
- Physiotherapie,
- Homöopathie und Akupunktur,
- Chiropraktik und Allergiebehandlung,
- Lasertherapie.
Bei Auslandsreisen informieren wir Sie über die für Ihr Tier geltenden allgemeinen Einreise- und Impfbestimmungen des jeweiligen Reiselandes sowie ggf. über bestehende Auflagen für die Wiedereinreise nach Deutschland.
Wurde Ihr versichertes Tier gestohlen oder ist es entlaufen, unterstützen wir Sie bei seinem Wiederauffinden mit hilfreichen Informationen. Damit Sie im akuten Fall schnell Maßnahmen ergreifen können, stellen wir Ihnen auf Wunsch Checklisten zur Verfügung, die Sie bei den notwendigen Schritten unterstützen.
Rechtliche Beratung
In folgenden Fällen vermitteln wir Ihnen eine telefonische Rechtsberatung und übernehmen dafür die Kosten:
- Das versicherte Tier hat eine andere Person oder deren Sachen geschädigt (Verletzung der Person oder Sachbeschädigung, z. B. Beschädigung von Kleidung).
- Sie haben wegen des versicherten Tiers kleinere behördliche oder steuerliche Anliegen oder benötigen Rat bei Problemen, z. B. mit dem Tierarzt oder dem Züchter.
Tod des Tiers
Verstirbt Ihr Tier, übernehmen wir die Recherche und vermitteln Ihnen einen Tierbestatter.
Falls Sie es wünschen, organisieren wir im Fall des Versterbens des versicherten Tiers für Sie den Kontakt zu einem Psychologen mit Online-Sprechstunde und übernehmen die anfallenden Kosten für bis zu 2 psychologische Beratungen je Kalenderjahr, höchstens jedoch 100 EUR je Kalenderjahr.
Nehmen Sie eine dieser beiden Leistungen in Anspruch, beteiligen wir uns an den Tierbeseitigungskosten beim Tierarzt oder den Bestattungs-/Kremierungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 50 EUR nach Vorlage eines entsprechenden Kostennachweises.
Wartezeit
Für den Zusatztarif Tier Assistance sind keine Wartezeiten zu beachten.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Wir gewähren Versicherungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland, sofern in den einzelnen Leistungen nicht etwas anderes bestimmt ist.
Was ist nicht versichert?
Es gelten die Ausschlüsse der Tier-OP Versicherung, mit Ausnahme der Regelungen, soweit durch diesen Zusatztarif Versicherungsschutz gewährt wird.
Wir erbringen im Zusatztarif Tier Assistance keine Leistungen im Zusammenhang mit:
- der Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten,
- Schäden, die Sie bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeigeführt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig erhoben haben,
- Operationen von Krankheiten oder Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie entstehen,
- Krankheiten, die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen,
- wissenschaftlich nicht anerkannten Diagnose- und Therapiemaßnahmen.
Wann endet der Zusatztarif Tier Assistance?
Endet der Hauptvertrag durch Kündigung, Rücktritt oder einen sonstigen Grund, so endet auch der Zusatztarif Tier Assistance zu diesem Termin.
Darüber hinaus gelten für diesen Zusatztarif Tier Assistance die allgemeinen Regelungen, mit Ausnahme einer einzelnen Regelung.
Inhalte aus: Bedingungen Katzen-OP-Versicherung Premium 2026.pdf