Wann greift der Versicherungsschutz trotz internationaler Sanktionen nicht? Bei der HanseMerkur besteht Versicherungsschutz nur, wenn ihm keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der EU, Deutschlands oder der USA entgegenstehen – wobei vorrangige europäische und deutsche Rechtsvorschriften zu beachten sind.
Versicherungsschutz besteht – unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange ihm keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Gemeint sind dabei Sanktionen oder Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt ebenso für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika. Voraussetzung ist jedoch, dass dem keine Rechtsvorschriften der Europäischen Union (zum Beispiel Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel § 7 Außenwirtschaftsverordnung (AWV)) entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung DriveSmart 2025.pdf