Was passiert mit Ihrem Kfz-Versicherungsschutz bei der HanseMerkur, wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, ein Saisonkennzeichen nutzen oder mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren? Hier erfahren Sie, wann eine beitragsfreie Ruheversicherung greift, welchen Schutz sie umfasst, welche Pflichten Sie beim Abstellen erfüllen müssen und wie lange der Vertrag nach einer Außerbetriebsetzung weiterläuft.
Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, so endet der Vertrag dadurch nicht.
Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, sobald uns die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder Sie die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes verlangen.
Die Regelungen zur Außerbetriebsetzung und zum Übergang in die Ruheversicherung gelten nicht bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
Umfang der Ruheversicherung
Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst:
- die Kfz-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend abzustellen:
- in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder
- auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke oder Mauer umschlossen).
Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den dafür vorgesehenen Voraussetzungen leistungsfrei.
Wiederanmeldung
Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen.
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Anmeldung des Fahrzeugs während der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers
Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern.
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?
Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz im oben beschriebenen Umfang und mit den oben genannten Pflichten.
Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten
- im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder
- wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung
durchgeführt werden.
Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, ist der Beitrag für die gesamte Saison zum Saisonbeginn fällig. Beginnt der Vertrag nach Saisonbeginn, ist der Beitrag ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn zu entrichten. Teilzahlungen können nicht vereinbart werden.
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Schutzbrief, beim Fahrerschutz und bei PetPLUS
In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Gleiches gilt beim Schutzbrief, Fahrerschutz und PetPLUS, sofern Sie diese Bausteine mit uns vereinbart haben. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
- Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat.
- Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tags der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung DriveSmart 2025.pdf