Wie lange läuft die Tier-Krankenversicherung der HanseMerkur und wann lässt sie sich beenden? Hier erfahren Sie, dass sich ein Jahresvertrag automatisch verlängert, Sie nach dem ersten Versicherungsjahr täglich kündigen können und welche Fristen für Kündigungen, Widerruf und besondere Beendigungsgründe wie Tod, Verkauf oder Umzug des Tieres gelten.
Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder dem Nachtrag zum Versicherungsschein.
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Verlängerte Widerrufsfrist
Abweichend von der gesetzlichen Regelung können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Im Übrigen behält die Ihnen erteilte Widerrufsbelehrung jedoch ihre volle Gültigkeit.
Wann können Sie den Versicherungsvertrag kündigen?
Ordentliche Kündigung
Sie können den Vertrag nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres täglich kündigen. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des Tages wirksam, an dem uns die Kündigung zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Kündigung nach Versicherungsfall
Sie können den Vertrag nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kündigen. Die Kündigung muss uns bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen sein.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, wenn sie bei uns eingeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Wann können wir den Versicherungsvertrag kündigen?
Ordentliche Kündigung
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zu dem im Versicherungsschein angegebenen Ablauftermin oder zum Ende jedes darauffolgenden Versicherungsjahres kündigen.
Kündigen wir den Vertrag ordentlich nach Ablauf des 3. Versicherungsjahres, verpflichten wir uns, Ihnen ein Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages zur Tier-Krankenversicherung im Tarif Premium mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von maximal 1.000 EUR zu unterbreiten. In diesem Fall verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung und rechnen die bisherige Laufzeit des gekündigten Vertrages als Wartezeit und als Vertragslaufzeit an.
Wenn im bisherigen Vertrag für bestimmte Leistungen (z. B. Hilfsmittel) eine maximale Entschädigung für alle Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit festgelegt war, werden bereits erbrachte Leistungen bei der Berechnung im neuen Vertrag entsprechend angerechnet.
Unser Recht zur außerordentlichen Kündigung und zum Rücktritt bleibt davon unberührt.
Kündigung nach Versicherungsfall
Wir verzichten auf ein außerordentliches Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall.
Wenn Sie einen Entschädigungsanspruch arglistig erhoben haben, können wir das Vertragsverhältnis jedoch mit sofortiger Wirkung kündigen.
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der mindestens zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diesen Beitrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Weitere Beendigungsgründe
Im Fall des Todes des versicherten Tiers endet der Versicherungsvertrag am Tag des Ablebens. Wir sind berechtigt, Nachweise zum Tod des versicherten Tiers von Ihnen zu verlangen.
Im Falle Ihres Todes besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Der Versicherungsvertrag kann darüber hinaus von Ihren Familienangehörigen (Ehepartner, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Kinder) sowie von dem mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden nichtehelichen Lebenspartner fortgeführt werden.
Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet mit dem Datum des Auszugs auf der amtlichen Abmeldebescheinigung.
Wird das versicherte Tier von Ihnen veräußert (z. B. durch Verkauf oder Schenkung), endet der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt. Wir sind berechtigt, entsprechende Nachweise von Ihnen zu verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Hunde-Krankenversicherung Premium 2026