Wann kommt der Tierkrankenversicherungs-Vertrag bei der HanseMerkur zustande und ab wann greift der Schutz für das versicherte Tier? Hier erfahren Sie, dass der Vertrag mit der Annahme Ihres Antrags entsteht, der Versicherungsschutz erst nach Zahlung des fälligen Beitrags beginnt und wie sich das erste sowie jedes weitere Versicherungsjahr berechnen.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den Regelungen zur nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten Beitrags.
Versicherungsjahr
Das erste Versicherungsjahr beginnt für das versicherte Tier mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und endet nach Ablauf von 1 Jahr (12 Monate). Jedes weitere Versicherungsjahr entspricht ebenfalls einem Zeitraum von 1 Jahr (12 Monate).
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Hunde-Krankenversicherung Premium 2026