Wann zahlt die HanseMerkur bei der Tier-Krankenversicherung für Zahnbehandlungen Ihres Tieres? Der Zusatztarif Zahn lässt sich nur gemeinsam mit dem Hauptvertrag abschließen und übernimmt Kosten für Behandlungen wie Wurzelbehandlung, Zahnextraktion, Zahnfüllung, Zahnersatz, Überkronungen und kieferorthopädische Apparate. Erfahren Sie, welche Wartezeiten gelten und welche Behandlungen ausgeschlossen sind.
Den Zusatztarif Zahn können Sie nur zusammen mit einer Tier-Krankenversicherung Premium vereinbaren. Wird der Hauptvertrag durch Kündigung, Rücktritt oder einen sonstigen Grund beendet, endet der Zusatztarif Zahn zum selben Termin.
Versicherungsschutz besteht, sofern der Zusatztarif Zahn im Versicherungsschein oder im Nachtrag zum Versicherungsschein bestätigt ist. Falls nachstehend keine anderweitige Regelung erfolgt, gelten die Regelungen der Tier-Krankenversicherung Premium auch für diesen Zusatztarif.
Was gilt als Versicherungsfall?
Ein Versicherungsfall liegt zusätzlich sowie abweichend auch dann vor, wenn eine veterinärmedizinisch notwendige Maßnahme vorgenommen wird. Dazu zählen:
- Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende Milchcanini, Zahnfehlstellungen, Einschleiftherapie),
- Zahnextraktion,
- Wurzelbehandlung,
- Wurzelspitzenresektion,
- Zahnfüllung,
- Versorgung einer Kieferfraktur,
- Zahnfreilegung,
- Zahnfleischentfernung (z. B. Gingivektomie, Epuliden) oder
- Entfernung einer Zahnfistel.
Für die Zuordnung des Versicherungsfalls zu einem Versicherungsjahr ist der Tag der Leistungserbringung maßgeblich.
Was leisten wir im Versicherungsfall?
Wir übernehmen für Versicherungsfälle nach Absatz 1 zusätzlich zu den übrigen Leistungen die Kosten für Zahnersatz und Überkronungen, kieferorthopädische Apparate sowie Zahnreinigung.
Voraussetzung für die Ersatzpflicht dieser Kosten ist, dass die Leistungen nach dem in Deutschland aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft erbracht wurden. Darüber hinaus müssen die Leistungen veterinärmedizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sowie tatsächlich angefallen sein.
Zahnersatz und Überkronungen
Wir erstatten für Versicherungsfälle nach Absatz 1 die Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz und Überkronungen.
Kieferorthopädische Apparate
Wir erstatten für Versicherungsfälle nach Absatz 1 die Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Apparate (z. B. Zahnspangen, Dehnschrauben, Aufbissschienen und Metallbögen).
Zahnreinigung
Die Kosten für eine Zahnreinigung oder Zahnsteinentfernung übernehmen wir im Rahmen des Zusatztarifs Zahn nur, wenn diese im Zusammenhang mit einem in diesem Zusatztarif versicherten Versicherungsfall durchgeführt wird. Voraussetzung ist, dass die Zahnreinigung oder Zahnsteinentfernung medizinisch notwendig ist.
Erfolgt die Zahnreinigung oder Zahnsteinentfernung nicht im Zusammenhang mit einem in diesem Zusatztarif versicherten Versicherungsfall, richtet sich deren Erstattung nach den Regelungen der Tier-Krankenversicherung.
Wartezeiten
Wir vereinbaren mit Ihnen eine Wartezeit von 1 Monat ab Versicherungsbeginn.
Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen besteht abweichend davon keine Wartezeit. Dies gilt aber nur, wenn die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist.
Bis zu welcher Höhe leisten wir?
Falls im Versicherungsschein, seinen Nachträgen oder in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, umfassen die zur Tier-Krankenversicherung Premium vereinbarten Jahreshöchstentschädigungen und die gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung auch diesen Zusatztarif.
Es gelten die entsprechenden Regelungen der Tier-Krankenversicherung.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Es gelten die entsprechenden Regelungen der Tier-Krankenversicherung.
Was ist nicht versichert?
- Nicht versichert sind Diagnostik und Behandlungen, die nicht einem Versicherungsfall nach Absatz 1 entsprechen.
- Nicht versichert ist Zahnfleischersatz (Gingivoplastik).
- Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich waren.
- Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Fehlentwicklungen notwendig werden, wenn:
- Ihnen bei Antragstellung Anzeichen oder Umstände bekannt waren oder hätten bekannt sein können, die auf eine solche Erkrankung, Verletzung oder Fehlentwicklung hindeuten (z. B. lockere Zähne) oder
- Ihnen das Vorliegen von Symptomen einer unbekannten Ursache bekannt war, die sich nach Antragstellung als Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung herausstellt (z. B. Appetitlosigkeit).
- Nicht versichert sind Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen oder ästhetischen bzw. kosmetischen Charakter haben.
Es gelten darüber hinaus die in der Tier-Krankenversicherung genannten Leistungsausschlüsse, soweit die Leistung mit diesem Zusatztarif Zahn nicht ausdrücklich versichert ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hunde-Krankenversicherung Premium 2026