Wie lange läuft die Tier-Krankenversicherung der HanseMerkur und wann lässt sie sich beenden? Hier erfahren Sie, wann sich der Vertrag automatisch verlängert, welche Widerrufs- und Kündigungsfristen für Sie gelten, unter welchen Bedingungen der Versicherer kündigen darf und welche Ereignisse wie der Tod oder Verkauf des Tieres den Vertrag enden lassen.
Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder dem Nachtrag zum Versicherungsschein.
Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr. Das gilt, sofern weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Verlängerte Widerrufsfrist
Abweichend von der gesetzlichen Regelung können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 45 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail. Im Übrigen behält die Ihnen erteilte Widerrufsbelehrung ihre volle Gültigkeit.
Ordentliche Kündigung
Sie können den Vertrag nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres täglich kündigen. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des Tages wirksam, an dem uns die Kündigung zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Kündigung nach Versicherungsfall
Sie können den Vertrag nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls kündigen. Die Kündigung muss uns bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen sein.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie bei uns eingeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Ordentliche Kündigung
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zu dem im Versicherungsschein angegebenen Ablauftermin oder zum Ende jedes darauffolgenden Versicherungsjahres kündigen.
Kündigen wir den Vertrag ordentlich nach Ablauf des 3. Versicherungsjahres, verpflichten wir uns, Ihnen ein Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages zur Tier-Krankenversicherung im Tarif Premium plus zu unterbreiten. Dieser sieht eine Jahreshöchstentschädigung für Allgemeine Behandlungen von 10.000 EUR vor, wobei Operationen in unbegrenzter Höhe erstattet werden, jeweils für alle Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr, sowie eine Selbstbeteiligung in Höhe von maximal 1.000 EUR. In diesem Fall verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung und rechnen die bisherige Laufzeit des gekündigten Vertrages als Wartezeit und als Vertragslaufzeit an.
Wenn im bisherigen Vertrag für bestimmte Leistungen, zum Beispiel Hilfsmittel, eine maximale Entschädigung für alle Versicherungsfälle während der Vertragslaufzeit festgelegt war, werden bereits erbrachte Leistungen bei der Berechnung im neuen Vertrag entsprechend angerechnet.
Unser Recht zur außerordentlichen Kündigung und zum Rücktritt bleibt davon unberührt.
Kündigung nach Versicherungsfall
Wir verzichten auf ein außerordentliches Kündigungsrecht nach einem Versicherungsfall.
Wenn Sie einen Entschädigungsanspruch arglistig erhoben haben, können wir das Vertragsverhältnis jedoch mit sofortiger Wirkung kündigen.
Kündigung bei Nichtzahlung des Folgebeitrags
Haben Sie einen ausstehenden Folgebeitrag zuzüglich Kosten und Zinsen trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb der mindestens zweiwöchigen Frist gezahlt, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie diesen Beitrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Weitere Beendigungsgründe
Im Fall des Todes des versicherten Tiers endet der Versicherungsvertrag am Tag des Ablebens. Wir sind berechtigt, Nachweise zum Tod des versicherten Tiers von Ihnen zu verlangen.
Im Falle Ihres Todes besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Der Versicherungsvertrag kann darüber hinaus von Ihren Familienangehörigen fortgeführt werden. Dazu zählen Ehepartner, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Kinder sowie der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende nichteheliche Lebenspartner.
Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet mit dem Datum des Auszugs auf der amtlichen Abmeldebescheinigung.
Wird das versicherte Tier von Ihnen veräußert, zum Beispiel durch Verkauf oder Schenkung, endet der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt. Wir sind berechtigt, entsprechende Nachweise von Ihnen zu verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Hunde-Krankenversicherung Premiumplus 2026