Wann genau gilt der Tierkrankenversicherungsschutz bei der HanseMerkur? Hier wird erklärt, dass der Vertrag erst mit Annahme des Antrags zustande kommt, der Schutz an die rechtzeitige Zahlung des ersten Beitrags geknüpft ist und wie sich das erste sowie jedes weitere Versicherungsjahr für das versicherte Tier berechnet.
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch den Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach den entsprechenden Regelungen zur nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten Beitrags.
Versicherungsjahr
Das erste Versicherungsjahr beginnt für das versicherte Tier mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und endet nach Ablauf von einem Jahr (12 Monate). Jedes weitere Versicherungsjahr entspricht ebenfalls einem Zeitraum von einem Jahr (12 Monate).
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Hunde-Krankenversicherung Premiumplus 2026