Wann übernimmt die HanseMerkur bei der Tierkrankenversicherung Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Zahnspangen für Ihr Tier? Der Zusatztarif Zahn lässt sich nur gemeinsam mit der Tierkrankenversicherung abschließen und greift bei veterinärmedizinisch notwendigen Eingriffen wie Zahnextraktion, Wurzelbehandlung oder der Versorgung einer Kieferfraktur – inklusive Wartezeiten, Höchstgrenzen und klarer Ausschlüsse.
Den Zusatztarif Zahn können Sie nur zusammen mit einer Tier-Krankenversicherung Premium plus vereinbaren. Wird der Hauptvertrag durch Kündigung, Rücktritt oder einen sonstigen Grund beendet, endet auch der Zusatztarif Zahn zu diesem Termin.
Versicherungsschutz besteht, sofern der Zusatztarif Zahn im Versicherungsschein oder im Nachtrag zum Versicherungsschein bestätigt ist. Falls nachstehend keine anderweitige Regelung erfolgt, gelten die Regelungen der Tier-Krankenversicherung Premium plus auch für diesen Zusatztarif.
Was gilt als Versicherungsfall?
Ein Versicherungsfall liegt zusätzlich sowie abweichend von den allgemeinen Regelungen auch dann vor, wenn eine veterinärmedizinisch notwendige Maßnahme aus einem der folgenden Bereiche vorgenommen wird:
- Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende Milchcanini, Zahnfehlstellungen, Einschleiftherapie)
- Zahnextraktion
- Wurzelbehandlung
- Wurzelspitzenresektion
- Zahnfüllung
- Versorgung einer Kieferfraktur
- Zahnfreilegung
- Zahnfleischentfernung (z. B. Gingivektomie, Epuliden)
- Entfernung einer Zahnfistel
Für die Zuordnung des Versicherungsfalls zu einem Versicherungsjahr ist der Tag der Leistungserbringung maßgeblich.
Was leisten wir im Versicherungsfall?
Wir übernehmen für diese Versicherungsfälle zusätzlich zu den allgemeinen Leistungen die nachfolgend genannten Kosten.
Voraussetzung für die Ersatzpflicht dieser Kosten ist, dass die Leistungen nach dem in Deutschland aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft erbracht wurden. Darüber hinaus müssen die Leistungen veterinärmedizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sowie tatsächlich angefallen sein.
Zahnersatz und Überkronungen
Wir erstatten für diese Versicherungsfälle die Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz und Überkronungen.
Kieferorthopädische Apparate
Wir erstatten für diese Versicherungsfälle die Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Apparate (z. B. Zahnspangen, Dehnschrauben, Aufbissschienen und Metallbögen).
Zahnreinigung
Die Kosten für eine Zahnreinigung oder Zahnsteinentfernung übernehmen wir im Rahmen des Zusatztarifs Zahn nur, wenn diese im Zusammenhang mit einem in diesem Zusatztarif versicherten Versicherungsfall durchgeführt wird. Voraussetzung ist, dass die Zahnreinigung oder Zahnsteinentfernung medizinisch notwendig ist.
Erfolgt die Zahnreinigung oder Zahnsteinentfernung nicht im Zusammenhang mit einem in diesem Zusatztarif versicherten Versicherungsfall, richtet sich deren Erstattung nach den allgemeinen Regelungen.
Wartezeiten
Wir vereinbaren mit Ihnen eine Wartezeit von 1 Monat ab Versicherungsbeginn.
Bei Versicherungsfällen aufgrund von Unfällen besteht abweichend hiervon keine Wartezeit. Dies gilt aber nur, wenn die Behandlung ausschließlich und nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist.
Bis zu welcher Höhe leisten wir?
Falls im Versicherungsschein, seinen Nachträgen oder in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, umfassen die zur Tier-Krankenversicherung Premium plus vereinbarten Jahreshöchstentschädigungen und die ggf. vereinbarte Selbstbeteiligung auch diesen Zusatztarif.
Es gelten die entsprechenden allgemeinen Regelungen.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Es gelten die entsprechenden allgemeinen Regelungen zum räumlichen Geltungsbereich.
Was ist nicht versichert?
- Nicht versichert sind Diagnostik und Behandlungen, die keinem der versicherten Versicherungsfälle entsprechen.
- Nicht versichert ist Zahnfleischersatz (Gingivoplastik).
- Nicht versichert sind Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich waren.
Nicht versichert sind außerdem Diagnostik, Operationen und Behandlungen, die aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder Fehlentwicklungen notwendig werden, wenn
- Ihnen bei Antragstellung Anzeichen oder Umstände bekannt waren oder hätten bekannt sein können, die auf eine solche Erkrankung, Verletzung oder Fehlentwicklung hindeuten (z. B. lockere Zähne), oder
- Ihnen das Vorliegen von Symptomen einer unbekannten Ursache bekannt war, die sich nach Antragstellung als Krankheit, Unfall oder Fehlentwicklung herausstellt (z. B. Appetitlosigkeit).
Nicht versichert sind Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen oder ästhetischen bzw. kosmetischen Charakter haben.
Es gelten darüber hinaus die in den allgemeinen Bedingungen genannten Leistungsausschlüsse, soweit die Leistung mit diesem Zusatztarif Zahn nicht ausdrücklich versichert ist.
Inhalte aus: Bedingungen Katzen-Krankenversicherung Premiumplus 2026