Lebt Ihre Katze nur in der Wohnung oder genießt sie unbeaufsichtigten Freigang? Bei der HanseMerkur Katzenkrankenversicherung richtet sich der Beitrag nach der Haltungsform – und wer wechselt, muss das melden. Hier erfahren Sie, welche Haltungsformen unterschieden werden, ab wann ein geänderter Beitrag gilt und welche Folgen es hat, wenn eine Änderung verschwiegen wird.
Die Höhe des Beitrags hängt von der Haltungsform Ihrer Katze ab. Wir unterscheiden folgende Haltungsformen:
- Wohnungshaltung: Die Katze lebt ausschließlich in Innenräumen und hat keinen direkten Zugang zur Außenwelt, mit Ausnahme von gesicherten Balkonen. Katzen, die im Rahmen der Wohnungshaltung ausschließlich mit Katzengeschirr und einer Leine im Freien spazieren geführt werden, gelten ebenfalls als in der Wohnung gehaltene Katzen.
- Freigang (mit und ohne Freilaufgehege): Katzen haben Zugang zu einem gesicherten oder ungesicherten Freigelände ohne Beaufsichtigung (zum Beispiel umzäunter Garten).
Die von Ihnen für Ihre Katze angegebene Haltungsform finden Sie im Versicherungsschein unter der Überschrift „Versichertes Tier".
Anzeigepflicht bei Änderung der Haltungsform und Folgen der Nichtanzeige
Eine Änderung der Haltungsform müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
Errechnet sich durch die Mitteilung der Haltungsform ein veränderter Beitrag, so gilt dieser ab dem Zeitpunkt der Änderung. Verringert sich der Beitrag, gilt dieser frühestens ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung bei uns.
Haben Sie die Änderung der Haltungsform nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag unter Berücksichtigung der tatsächlichen Haltungsform.
Erhöht sich der Beitrag als Folge der Änderung der Haltungsform Ihrer Katze um mehr als 10 Prozent, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Anpassungsmitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ihr Recht zur täglichen Kündigung bleibt im Übrigen unberührt.
Zeigen Sie uns die Änderung der Haltungsform vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht an, sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.
Inhalte aus: Bedingungen Katzen-Krankenversicherung Premiumplus 2026