Bei einem Konflikt unterstützt die HanseMerkur Rechtsschutzversicherung mit einer Kostenübernahme für Mediationsverfahren: Bis zu 2.000 EUR je Mediation und 4.000 EUR pro Kalenderjahr trägt der Versicherer die Kosten eines in Deutschland tätigen Mediators – in der Tarifvariante Premium sogar bis zu 5.000 EUR je Verfahren und 10.000 EUR jährlich. Erfahren Sie, wie die Vermittlung eines Mediators funktioniert, wie Kosten bei Beteiligung nicht versicherter Personen anteilig übernommen werden und in welchen Leistungsarten dieser Schutz greift.
Leistungsumfang: Mediationsverfahren
1. Kostenübernahme für den Mediator:
Um Ihnen eine einvernehmliche und nachhaltige Konfliktbeilegung zu ermöglichen, tragen wir die Kosten eines in Deutschland tätigen Mediators bis zu 2.000 EUR je Mediation. Für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen tragen wir jedoch insgesamt nicht mehr als 4.000 EUR an Kosten für Mediatoren.
Was ist eine Mediation?
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren. Angestrebt wird eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts durch die Parteien. Diese erhalten hierzu die Hilfe eines Mediators. Eine Mediation erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.
Teilnahme nicht versicherter Personen:
Nehmen an der Mediation nicht versicherte Personen teil, übernehmen wir anteilig die Kosten, die auf Sie entfallen.
Beispiel: Sie und Ihr versicherter Ehepartner haben einen Konflikt mit einem Dritten. Die Kosten des Mediators werden hälftig zwischen den Parteien geteilt. Die Kosten, die auf Sie und Ihren Ehepartner entfallen, tragen wir. Der Dritte muss seinen Kostenanteil, also 50%, selbst bezahlen.
Vermittlung und Durchführung:
Auf Ihren Wunsch helfen wir bei der Vermittlung eines Mediators. Die Mediation kann in Anwesenheit der Beteiligten, telefonisch oder auch online erfolgen.
2. Geltung in den versicherten Leistungsarten:
Die Kosten für den Mediator übernehmen wir in allen versicherten Leistungsarten, sofern diese auch den außergerichtlichen Bereich enthalten. Sind unsere Zahlungen bei einzelnen Leistungsarten – insgesamt oder z.B. bei den Rechtsanwaltskosten – auf einen niedrigeren Höchstbetrag begrenzt, so gilt dieser und wir rechnen Zahlungen auf die Mediatortätigkeit und andere Zahlungen zusammen.
3. Verantwortlichkeit:
Für die Tätigkeit des Mediators sind wir nicht verantwortlich.
Zusatzleistung in der Tarifvariante „Premium“
Die HanseMerkur Rechtsschutz bietet in der Tarifvariante „Premium“ folgende Zusatzleistung an:
Der Höchstbetrag der Kosten des Mediators beträgt 5.000 € je Mediationsverfahren, jedoch nicht mehr als 10.000 € im Kalenderjahr.