Wer Schadenersatzansprüche durchsetzen will, profitiert vom Schadenersatz-Rechtsschutz der HanseMerkur Rechtsschutz: Abgedeckt sind etwa Ansprüche gegen den Schädiger bei einem beschädigten Fernseher oder einem Autounfall. Nicht versichert sind dagegen Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder der Verletzung dinglicher Rechte – etwa bei einer mangelhaften Reparatur, die über den Vertrags-Rechtsschutz abgesichert werden kann.
Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
Was sind dingliche Rechte?
Dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen, zum Beispiel Eigentum.
Beispiel Fernseher:
- Wir decken Schadenersatzansprüche wegen der Beschädigung eines Fernsehers gegen den Schädiger ab.
- Wir decken keine Ansprüche bei einer mangelhaften Fernseherreparatur ab. Diese können über den Vertrags-Rechtsschutz versichert werden.
Beispiel Autounfall:
- Wir decken Schadenersatzansprüche wegen eines Autounfalls gegen den Unfallgegner ab.
- Wir decken keine Ansprüche bei einer mangelhaften Handwerkerleistung ab – wie aus einer Autoreparatur. Diese können über den Vertrags-Rechtsschutz versichert werden.