Im Privat-Rechtsschutz der HanseMerkur Rechtsschutz genießen Sie Versicherungsschutz für Ihren privaten Bereich – allerdings nicht bei gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit, bei der steuerlich relevante Einkünfte erzielt werden. Erfahren Sie zudem, welche Bereiche wie Berufs-, Verkehrs- oder Wohnungs-Rechtsschutz nur über einen extra Baustein abgesichert sind.
Sie haben Versicherungsschutz für Ihren privaten Bereich.
Kein Versicherungsschutz besteht bei folgenden Tätigkeiten:
Sie haben hier keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen:
- eine gewerbliche Tätigkeit,
- eine freiberufliche Tätigkeit,
- eine sonstige selbstständige Tätigkeit.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
Diese Bereiche sind mit einem extra Baustein zu versichern:
Folgende Bereiche sind mit einem extra Baustein zu versichern und nicht im Privat-Rechtsschutz enthalten:
- Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen,
- Rechtsschutz für Vereine,
- Berufs-Rechtsschutz,
- Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrzeug-Rechtsschutz,
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.