Wer sich im digitalen Raum absichern möchte, findet beim Internet-Rechtsschutz der HanseMerkur Rechtsschutz in der Premium-Variante zahlreiche Zusatzleistungen: vom Schutz des Persönlichkeitsrechts über die Strafverteidigung und Beratung bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen bis hin zur Unterstützung bei Strafanzeigen. Hinzu kommen praktische Services wie der Reputations-Check und die Beseitigung schädlicher Einträge – jeweils ohne Selbstbeteiligung.
Es gelten folgende Zusatzleistungen in der Tarifvariante „Premium“ für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im:
Internet-Rechtsschutz
- für die Durchsetzung Ihrer vorbeugenden Unterlassungsansprüche im Rahmen des Schadenersatz-Rechtsschutzes wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Daten oder Medien im Internet.
- für die Verteidigung im Rahmen des Allgemeinen Straf-Rechtsschutzes, wenn Ihnen ein vorsätzliches Vergehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Daten oder Medien im Internet vorgeworfen wird.
- Beratung im Urheber-Rechtsschutz aufgrund einer Abmahnung, die Sie bei privater Nutzung wegen eines behaupteten Urheberrechtsverstoßes im Internet erhalten haben bis zu einer Teilversicherungssumme von 100 € je Versicherungsjahr. Es fällt keine Selbstbeteiligung an.
- für die Unterstützung zur Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Daten oder Medien begangen wurden. Voraussetzung ist, dass Sie als Opfer der Straftat betroffen sind.
Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige bis zu einer Teilversicherungssumme von 100 € im Versicherungsjahr. Es fällt keine Selbstbeteiligung an.
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Service-Leistung „Reputations-Check“
Wir sorgen für die Überprüfung Ihrer privaten Suchergebnisse im Internet und lassen mögliche schädliche Einträge im privaten Bereich identifizieren bis zu einer Teilversicherungssumme von 100 € je Versicherungsjahr. Für die Überprüfung sind wir nicht verantwortlich. Es fällt keine Selbstbeteiligung an. -
Service-Leistung „Beseitigung schädlicher Einträge“
Liegen schädliche Einträge im Internet im privaten Bereich nach den Ergebnissen des Reputations-Checks oder durch Ihren direkten Hinweis vor, werden die Einträge mit dem Ziel einer Entfernung bearbeitet bis zu einer Teilversicherungssumme von 100 € je Versicherungsjahr. Für die Durchführung sind wir nicht verantwortlich. Es fällt keine Selbstbeteiligung an.