Endet der Vertrag der HanseMerkur Rechtsschutzversicherung vorzeitig, stellt sich die Frage nach dem bereits gezahlten Beitrag: Die Versicherung behält nur den Anteil, der dem tatsächlich gewährten Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht, sofern keine abweichende Regelung greift. Wie diese Aufteilung des Beitrags funktioniert und wann ein Anspruch auf Rückzahlung besteht, erfahren Sie hier kompakt erklärt.
Bei vorzeitigem Vertragsende haben wir nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Das gilt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.