Ein Versicherungsjahr in der Rechtsschutzversicherung der HanseMerkur Rechtsschutz umfasst grundsätzlich zwölf Monate. Doch was passiert, wenn die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht? Erfahren Sie, wie das erste Versicherungsjahr verkürzt wird, warum die folgenden Jahre jeweils volle zwölf Monate umfassen und wie sich das an einem anschaulichen Beispiel mit 15 Monaten Vertragsdauer konkret berechnen lässt.
Das Versicherungsjahr dauert grundsätzlich zwölf Monate.
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, gilt:
- Das erste Versicherungsjahr wird entsprechend verkürzt.
- Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Beispiel:
Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.