Wer mit der HanseMerkur Rechtsschutzversicherung unterwegs ist, genießt Versicherungsschutz in ganz Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira. Erfahren Sie, welche Länder mit Versicherungsschutz abgedeckt sind, welche Ausnahmen für Steuer-, Sozialgerichts- und Opfer-Rechtsschutz gelten und unter welchen Voraussetzungen Kosten bei Auslandsaufenthalten bis zu einem Höchstbetrag übernommen werden.
1. Hier haben Sie Versicherungsschutz:
Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:
- in Europa,
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers,
- auf den Kanarischen Inseln,
- auf Madeira.
Ausnahme: Haben Sie Steuer-, Sozialgerichts- oder Opfer-Rechtsschutz versichert, gilt dieser nur vor deutschen Gerichten.
2. Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen:
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs tragen wir die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens sechswöchigen nicht beruflich bedingten Aufenthalts eingetreten sein.
- Der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein.
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerungen von dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen wahr.