Bei Streitigkeiten und Fragen rund um Familie, Lebenspartnerschaft und Erbe bietet die HanseMerkur Rechtsschutzversicherung einen Beratungs-Rechtsschutz, der den Rat oder die Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts abdeckt. Wer wissen möchte, welche anwaltlichen Leistungen übernommen werden und wo die Erstattung endet, sobald der Anwalt weitergehend tätig wird, erfährt hier die entscheidenden Details.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht:
Wir leisten für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in Familien-, Lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten.
Wird der Rechtsanwalt darüber hinaus tätig, erstatten wir insgesamt keine Kosten.